Was jetzt zu tun ist

Eines muss jetzt gleich geschehen: Ein Arzt muss kommen und den Tod feststellen. Alles Weitere hat Zeit, und Sie müssen nichts davon allein tun.

Eine weiße Rose liegt vor drei brennenden Kerzen im warmen Fensterlicht
  1. Einen Arzt anrufen

    Rufen Sie den Hausarzt an. Nachts, am Wochenende und an Feiertagen wählen Sie stattdessen den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116 117. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Kam der Tod plötzlich oder unerwartet, wählen Sie 112.

  2. Uns anrufen

    0172 6748720Sie können uns auch anrufen, bevor der Arzt da war — wir sagen Ihnen dann, was als Nächstes kommt.

  3. Die Papiere bereitlegen

    Für unser Gespräch: das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde, dazu den Personalausweis der verstorbenen Person. Die übrigen Papiere suchen wir später gemeinsam zusammen.

Wenn es anders war

Im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz

Dann ist der Arzt schon verständigt und die Todesbescheinigung wird dort ausgestellt — Schritt 1 entfällt für Sie. Rufen Sie uns an, das Weitere klären wir mit dem Haus.

Wenn der Tod plötzlich oder unerwartet kam

Wählen Sie 112. Bei einem unerwarteten Tod kommt der Notarzt, und es kann sein, dass die Polizei dazukommt. Das ist ein normaler Vorgang und kein Verdacht gegen Sie. Überführen dürfen wir erst, wenn die Freigabe vorliegt — wir sagen Ihnen, wie lange das dauert.

Unterlagen

Diese Papiere brauchen wir

Sie brauchen das erst für das Gespräch, nicht sofort. Legen Sie zusammen, was Sie finden. Um alles, was fehlt, kümmern wir uns.

Tippen Sie an, was zutrifft. Dann steht hier nur noch, was für Sie gilt.

In jedem Fall

Dazu, je nach Familienstand

Tippen Sie oben an, was zutrifft — dann steht hier nur noch, was für Sie gilt.

Wenn ledig

Wenn verheiratet

Statt der Heiratsurkunde genügt auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.

Wenn geschieden

Statt der Heiratsurkunde genügt auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.

Wenn verwitwet

Statt der Heiratsurkunde genügt auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Die Sterbeurkunde des Ehepartners wird zusätzlich gebraucht.

☏ 0172 6748720

Nach Ihrem Anruf

Was in den nächsten Tagen passiert

Den Termin richten wir nach Ihnen. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause.

  • Wir überführen die verstorbene Person, sobald der Arzt da war und die Todesbescheinigung vorliegt.
  • Wir zeigen den Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes an, spätestens am dritten Werktag nach dem Tod. Die Sterbeurkunden holen wir ab. Wie viele Sie brauchen, sagen wir Ihnen: Rentenversicherung, Versicherungen und Banken behalten je ein eigenes Exemplar.
  • Wir melden den Sterbefall bei Krankenkasse und Rentenversicherung. Bei Lebens-, Sterbegeld- und Zusatzversicherungen kann nur die auszahlungsberechtigte Person selbst melden; was dafür gebraucht wird, gehen wir mit Ihnen durch.