Was jetzt zu tun ist
Eines muss jetzt gleich geschehen: Ein Arzt muss kommen und den Tod feststellen. Alles Weitere hat Zeit, und Sie müssen nichts davon allein tun.
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Einen Arzt anrufen
Rufen Sie den Hausarzt an. Nachts, am Wochenende und an Feiertagen wählen Sie stattdessen den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116 117. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Kam der Tod plötzlich oder unerwartet, wählen Sie 112.
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Uns anrufen
0172 6748720Sie können uns auch anrufen, bevor der Arzt da war — wir sagen Ihnen dann, was als Nächstes kommt.
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Die Papiere bereitlegen
Für unser Gespräch: das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde, dazu den Personalausweis der verstorbenen Person. Die übrigen Papiere suchen wir später gemeinsam zusammen.
Wenn es anders war
Im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz
Dann ist der Arzt schon verständigt und die Todesbescheinigung wird dort ausgestellt — Schritt 1 entfällt für Sie. Rufen Sie uns an, das Weitere klären wir mit dem Haus.
Wenn der Tod plötzlich oder unerwartet kam
Wählen Sie 112. Bei einem unerwarteten Tod kommt der Notarzt, und es kann sein, dass die Polizei dazukommt. Das ist ein normaler Vorgang und kein Verdacht gegen Sie. Überführen dürfen wir erst, wenn die Freigabe vorliegt — wir sagen Ihnen, wie lange das dauert.
Unterlagen
Diese Papiere brauchen wir
Sie brauchen das erst für das Gespräch, nicht sofort. Legen Sie zusammen, was Sie finden. Um alles, was fehlt, kümmern wir uns.
Tippen Sie an, was zutrifft. Dann steht hier nur noch, was für Sie gilt.
In jedem Fall
Dazu, je nach Familienstand
Tippen Sie oben an, was zutrifft — dann steht hier nur noch, was für Sie gilt.
Wenn ledig
Wenn verheiratet
Statt der Heiratsurkunde genügt auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
Wenn geschieden
Statt der Heiratsurkunde genügt auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
Wenn verwitwet
Statt der Heiratsurkunde genügt auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Die Sterbeurkunde des Ehepartners wird zusätzlich gebraucht.
Nach Ihrem Anruf
Was in den nächsten Tagen passiert
Den Termin richten wir nach Ihnen. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause.
- Wir überführen die verstorbene Person, sobald der Arzt da war und die Todesbescheinigung vorliegt.
- Wir zeigen den Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes an, spätestens am dritten Werktag nach dem Tod. Die Sterbeurkunden holen wir ab. Wie viele Sie brauchen, sagen wir Ihnen: Rentenversicherung, Versicherungen und Banken behalten je ein eigenes Exemplar.
- Wir melden den Sterbefall bei Krankenkasse und Rentenversicherung. Bei Lebens-, Sterbegeld- und Zusatzversicherungen kann nur die auszahlungsberechtigte Person selbst melden; was dafür gebraucht wird, gehen wir mit Ihnen durch.